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Wann sich die freiwillige Abgabe einer Einkommen-steuererklärung lohnt

Stand:
Thematik: Steuern & Recht

Wer freiwillig eine Einkommensteuererklärung abgibt (sogenannter Antragsveranlager), erhält von seinem Finanzamt nach Berechnungen des Statistischen Bundesamts im Durchschnitt eine Steuererstattung von 1.095 € pro Jahr. 88 % aller freiwilligen Steuererklärungen führen zu einer Erstattung. Antragsveranlager sind regelmäßig Studenten, ledige Arbeitnehmer mit Steuerklasse 1 oder Doppelverdiener mit Steuerklasse 4 ohne Nebeneinkünfte. Sie sollten durch ihren Steuerberater prüfen lassen, ob sie ihre einbehaltene Lohnsteuer über eine Erklärungsabgabe zurückholen können.

Eine freiwillige Steuererklärung kann bis zu vier Jahre nach Ablauf des jeweiligen Steuerjahres nachträglich beim Finanzamt eingereicht werden. Für das Steuerjahr 2020 kann die Erklärung also noch bis Ende 2024 abgegeben werden. Ist man schon dabei, die Unterlagen hierfür zusammenzustellen, können zeitgleich noch die Erklärungen für die Jahre 2021 bis 2023 mit erledigt werden, so dass die Steuererstattung vervielfacht werden kann. Zinsen auf den Erstattungsbetrag zahlt das Finanzamt zudem aus, wenn mit der freiwilligen Abgabe länger als 15 Monate nach dem Ende des Steuerzeitraums gewartet wurde.

Eine freiwillige Erklärungsabgabe lohnt für Antragsveranlager insbesondere, wenn sich folgende Positionen absetzen lassen:

  • Sonderausgaben (z.B. Kirchensteuer, Spenden, Altersvorsorgebeiträge, Ausbildungskosten)
  • Kinderbetreuungskosten
  • außergewöhnliche Belastungen (z.B. Krankheitskosten)
  • Behindertenpauschbetrag
  • Pflegepauschbetrag
  • Unterhaltszahlungen an volljährige Personen ohne Kindergeldanspruch
  • Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen im Privathaushalt
  • Abgeltungsteuereinbehalt durch ungünstige Aufteilung von Freistellungsaufträgen
  • hohe Werbungskosten über dem Pauschbetrag (in den Jahren 2020 und 2021: 1.000 €, im Jahr 2022: 1.200 € und im Jahr 2023: 1.230 €).

Beträgt die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsplatz mehr als 20 km bei einer Fünftagewoche, so ist die Werbungskostenpauschale überschritten. Gleiches gilt bei 210 Homeoffice-Tagen pro Jahr. Kommen berufliche Weiterbildungskosten, Arbeitszimmer, Dienstreisen, Arbeitsmittel oder ein doppelter Haushalt dazu, lässt sich der Steuererstattungsbetrag weiter erhöhen.

 

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