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Inventur in der Landwirtschaft

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Thematik: Einzelartikel der Journale

Kaufleute haben zu jedem Bilanzstichtag eine Inventur durch körperliche Bestandsaufnahme durchzuführen, die sie in einem Inventar dokumentieren müssen. Gleiches fordert der Gesetzgeber auch von Betriebsinhabern, die ausschließlich nach den Steuergesetzen zur Buchführung, unabhängig von der Einkunftsart, verpflichtet sind. Für das Anlagevermögen ersetzt regelmäßig ein laufend geführtes Anlagenverzeichnis die körperliche Bestandsaufnahme. Die Bankbestände und Darlehenssalden ergeben sich aus den Kontoauszügen, der Bargeldbestand in der Kasse muss ohnehin immer tagesgenau ermittelt werden. Handlungsbedarf im Rahmen der Inventur besteht in der Landwirtschaft insbesondere hinsichtlich des Tier- sowie des Umlaufvermögens.

Hier heißt es dann: Zählen, messen, wiegen! Da dies gerade bei Vorräten sehr aufwendig sein kann, wurde durch den Gesetzgeber der Bilanzstichtag des landwirtschaftlichen Regelwirtschaftsjahres auf den 30. Juni gelegt. Zu diesem Zeitpunkt sind die Vorräte an Betriebsmitteln aufgrund des Abschlusses der Frühjahrsbestellung weitestgehend aufgebraucht. Sowohl Winterungen als auch Sommerungen stehen oftmals noch auf dem Feld, so dass auch die Lagerbestände an bereits geernteten Ackerfrüchten am 30. Juni geringer ausfallen als zu anderen Tagen des Jahres. Aufgrund eines besonderen steuerlichen Wahlrechts kann auf eine Bilanzierung des Feldinventars, der stehenden Ernte sowie der nicht zum Verkauf bestimmten, selbst gewonnene Vorräte wie Silofutter oder Heu verzichten werden.

Diese Vereinfachungen sollten jedoch nicht dazu verleiten, die Aufstellung des Inventars insgesamt auf die leichte Schulter zu nehmen. Erfolgt keinerlei körperliche Bestandsaufnahme, kann dies zu Diskussionen mit der Finanzverwaltung und unter Umständen zu Hinzuschätzungen führen. Insbesondere hinsichtlich der Tierbestände steht Betriebsprüfern mit der Datenbank des Herkunftssicherungs- und Informationssystems für Tiere (HIT) ein gutes Werkzeug zur Verfügung, um auch für zurückliegende Stichtage die Tierbestände zu überprüfen. Aber auch für Sie als Betriebsinhaber selbst bietet die HIT-Datenbank eine sehr gute Hilfe, um schnell und einfach den Viehbestand zum Bilanzstichtag abzugleichen. Für Tierarten, die nicht in der HIT-Datenbank geführt werden, wird es in der Praxis bei einer körperlichen Bestandsaufnahme bleiben, sofern der Bestand zum Inventurstichtag nicht aufgrund eines anderen Verfahrens zuverlässig ermittelt werden kann.

 

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