Steuerberater in Heringsdorf

Beratung auf mich und mein Unternehmen zugeschnitten

Gut vorbereitet in die Betriebsprüfung

Stand:
Thematik: Steuern & Recht

Wenn eine Prüfungsanordnung des Finanzamts vorliegt, sorgt das häufig für Unruhe im Unternehmen. Die Sorgen vor vielen Nachfragen, möglichen Hinzuschätzungen und Steuernachzahlungen sind groß. Steht eine Prüfung ins Haus, sollte zunächst mit dem steuerlichen Berater darüber gesprochen werden. Eine gute gemeinsame Prüfungsvorbereitung kann erheblich zur Entspannung der Situation beitragen, denn wer sich mit Ablauf, Spielregeln und Tücken einer Prüfung auskennt, kann viele unangenehme Überraschungen vermeiden.

Es gilt: Wie oft das Finanzamt im Rahmen einer Betriebsprüfung vorbeischaut, hängt neben anlassbezogenen Prüfungen insbesondere von der Größe des Unternehmens ab. Das Spektrum reicht dabei vom Kleinstbetrieb, der statistisch nur sehr selten geprüft wird, bis zu Großbetrieben, die laufend der Prüfung unterliegen. Auch Privatpersonen können geprüft werden, sofern sie in einem Jahr mindestens 500.000 € positive Einkünfte aus nichtunternehmerischen Tätigkeiten erhalten.

Im Unterschied zu den Überraschungsbesuchen im Rahmen der Lohnsteuer-, Umsatzsteuer- oder Kassennachschau muss eine Betriebsprüfung vom Fiskus immer schriftlich angekündigt werden. Damit sind Umfang, Dauer sowie Zeitraum der Prüfung bekannt und Steuerzahler können sich gemeinsam mit ihrem Steuerberater darauf vorbereiten. Der Ablauf einer Prüfung sollte mit dem Steuerberater besprochen werden. Im Zuge einer Schwachstellenanalyse lassen sich dabei vorab kritische Punkte besprechen und entschärfen, wie etwa ungewöhnliche Entnahme- oder Einlagetatbestände.

Während der Prüfung kann der Steuerberater bei der Entwicklung der richtigen Strategie beraten und Lösungsoptionen für strittige Fälle aufzeigen. Steuerzahler, die geprüft werden, unterliegen bestimmten Mitwirkungspflichten. Sie müssen Auskünfte erteilen, Aufzeichnungen, Bücher, Geschäftspapiere und andere Urkunden zur Einsicht und Prüfung vorlegen, Erläuterungen geben, die zum Verständnis der Aufzeichnungen erforderlich sind, und die Finanzbehörde bei Ausübung ihrer Befugnisse unterstützen. Die Finanzbehörden haben bei der Prüfung Zugriff auf die Datenverarbeitungssysteme. Alternativ werden der Finanzbehörde mit Beginn der Prüfung die vorab angeforderten Daten zur Verfügung gestellt. Wurden alle Unterlagen und Daten geprüft, endet die Prüfung regelmäßig mit einer Schlussbesprechung und einem Prüfungsbericht mit den Prüfungsfeststellungen. Kommt eine Einigung mit der Finanzbehörde bei strittigen Punkten nicht zustande, kann nach ergehen der Steuerbescheide aufgrund der durchgeführten Prüfung ein Einspruchs- und Klageverfahren geführt werden. Das sollte aber zusammen mit dem steuerlichen Berater gut überlegt sein.

 

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