Steuerberater in Heringsdorf

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Betriebsprüfungsgrößenklassen – Anhebung der Grenzwerte ab 2016

Stand:
Thematik: Steuern und Rechnungswesen

Unternehmen werden für Zwecke der Betriebsprüfung in drei verschiedene Größenklassen eingeteilt: In Groß-, Mittelund Kleinbetriebe. Großbetriebe unterliegen einer fortlaufenden Anschlussprüfung. Bei anderen Betrieben soll der Prüfungszeitraum in der Regel nicht mehr als drei zusammenhängende Besteuerungszeiträume umfassen. Die ab 2016 gültigen Größenmerkmale sind in nachstehender Übersicht dargestellt.

 

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